Die wichtigsten Fachbegriffe beim Immobilienkauf
Eine kleine Übersicht
Wer zum ersten Mal vom dem Kauf einer Immobilie steht, hat es nicht einfach mit dem Fachjargon der Immobilienbranche. Damit Käufer einen Durchblick bekommen, haben wir wichtige Fachbegriffe zusammengefasst - einfach erklärt und alles auf einen Blick!
Annuität
Die Annuität (lat. für "Jahr") setzt sich aus Zins und Tilgung zusammen. Sie steht bei einem Annuitätendarlehen für die jährlich gleichbleibende Rückzahlung.
Auflassung und Auflassungsvormerkung
Auflassung ist das Fachwort für die Einigung zwischen Verkäufer und Erwerber, dass eine Immobilie (in Anwesenheit eines Notars) an den Erwerber übergeht. Eine Auflassungsvormerkung dient als Sicherheit für den Käufer. Dieser verhindert eine erneute Veräußerung der Immobilie durch den Verkäufer.
Eigentumsübergang
Nach Abschluss des Kaufvertrags gehen Immobilien nicht automatisch an den Neubesitzer über. Sobald eine Eintragung in das Grundbuch stattfindet, gilt das Eigentum als übertragen.
Fälligkeitsmitteilung
Durch eine Fälligkeitsmitteilung wird beim Kauf einer Immobilie der Erwerber zur Zahlung des Kaufpreises aufgefordert, sobald alle rechtlichen Voraussetzungen für einen Kauf gegeben sind.
Grundbuch
Im Grundbuch sind die Eigentumsverhältnisse von Grundstücken schriftlich dokumentiert. Wer an einem Grundstück interessiert ist, hat die Möglichkeit sich mittels Grundbuchauszug beim Amtsgericht über die Verhältnisse zu informieren.
Teilungserklärung
Diese regelt Sondereigentum (für den einzelnen Eigentümer) und Gemeinschaftseigentum (für alle Eigentümer im Haus) in einem Wohnraum.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Diese Bescheinigung wird durch das Finanzamt erstellt, sobald der Käufer die Grunderwerbssteuer bezahlt hat. Eine Umschreibung des Besitzes im Grundbuch setzt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung voraus.
Vormerkung
Die Vormerkung gilt im Grundbuch als eine Art "Reservierung" für den Erwerber einer Immobilie. So wird sein Anspruch auf sein baldiges Eigentum - bis zur tatsächlichen Übertragung vom Eigentum - beim Kauf einer Immobilie gesichert.
Zwangsvollstreckungsunterwerfung
Damit ein Gläubiger sein Geld bekommt, kann dieser vor Gericht ein Urteil zur Zwangsvollstreckung beantragen. Das passiert, wenn ein Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Da es sich um einen langwierigen Prozess handelt, können Notare eine Urkunde für Gläubiger ausstellen, welche
den Titel "Zwangsvollstreckungsunterwerfung" trägt und den Prozess beschleunigt.