Sondernutzungsrecht Stellplatz bei Wohneigentum
Muss ich meinen Stellplatz als Wohnungseigentümer teilen?
Das Sondernutzungsrecht für einen Stellplatz ermöglicht, dass Wohnungseigentümer Stellplatzflächen für den alleinigen Gebrauch in Anspruch nehmen können, welche in der Regel Gemeinschaftseigentum sind.
Das bedeutet: Berechtigte profitieren vom Recht, dass sie einen Stellplatz für sich alleine nutzen, ohne Sondereigentümer zu sein.
Wohnungseigentum und Sondernutzungsrecht
Für einen Eigentümer oder eine Eigentümerin einer Wohnung kommt das Sondernutzungsrecht bei Stellplätzen infrage, weil Sondereigentum keine Möglichkeit ist. Dies ist der Fall, wenn es sich um eine nicht abgeschlossene Räumlichkeit handelt - was bei Sondereigentum die Voraussetzung ist. Überirdisch liegende Stellplätze zählen dazu. Eine Ausnahme gibt es bei Garage: ist eine dauerhafte Markierung der Fläche ersichtlich, gelten sie laut Wohnungseigentumsgesetz (WEG) nicht als sondereigentumsfähig.
Gemeinsamkeiten mit Sondereigentum: Das Sondernutzungsrecht für Stellplätze ermöglicht der Eigentümerin, dass sie die Fläche wie Sondereigentum nutzen kann. Es handelt sich bei dieser Regelung um einen speziellen Part des Gemeinschaftseigentums.